Brandschutz
Verhalten im Brandfall – Spezielle Hinweise
- Die Fluchtwege für den Brand- bzw. Notfall sind frei zu halten!!!
- Die Haustüre ist grundsätzlich (Tag und Nacht) geschlossen zu halten, damit keine hausfremden Personen ungehinderten Zugang ins Haus haben.
- Der vorhandene Türöffner mit mechanischer Entriegelung (Türschnapper) ist grundsätzlich auf ‚ZU‘ zu stellen. Dieser darf nur kurzzeitig beispielsweise zum Entladen von Autos nach einem Einkauf geöffnet werden.
- Die selbstschließende Haustüre (Sicherheitstürschloss) ist grundsätzlich nicht mit dem Haustürschlüssel abzusperren. Ein Versperren hat zur Folge, dass der Fluchtweg versperrt ist.
- Bei den Metalltüren im Keller handelt es sich um Brandschutztüren. Diese sind als Brandschutztüren gekennzeichnet oder im Türrahmen mit T30 o. ä. entsprechend markiert/gestanzt.
Diese Türen dürfen nicht abgesperrt, festgestellt, verstellt, verkeilt oder angebunden werden. Wir bitten Sie im eigenen Interesse die Brandschutztüren immer zu schließen.
- Das Rauchen und Hantieren mit Feuer in den Allgemeinbereichen wie Keller, Treppenhaus und Aufzug ist strikt untersagt.
- Das Abstellen von Brandlasten wie Schuh- und Kleiderschränke oder Kästchen/Stühle sowie von Schuhen und das Verlegen von Teppichen in den Allgemeinbereichen sind strikt untersagt. Treppenhäuser und Eingangsbereiche sind Fluchtwege!!!
- Die Wohnungseingangstüren sind aus Brandschutzgründen ggf. mit einem Türschließer ausgestattet. Es ist strikt untersagt, die Türschließer auszuhängen.
- Eine Manipulation oder Demontage der Rauchmelder (TECHEM oder BRUNATA) in der Wohnung ist grundsätzlich untersagt. Die Rauchmelder können kurzzeitig für z. B. Malerarbeiten abgenommen werden (vgl. hierzu die Betriebsanleitung).
Verhalten im Brandfall – Allgemeine Hinweise
Alamieren
Geben Sie bei einem Notruf (112) immer folgendes an
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Wer ruft an? (Name des Anrufers)
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Was ist passiert? (Brand, Unfall usw.)
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Wo ist es passiert? (Ort / Ortsteil / Straße / Hausnummer / Anfahrt)
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Wie ist die Situation? Hinweise auf besondere Umstände, z. B. gibt es Verletzte oder eingeschlossene Personen, handelt es sich um besondere Gebäude (Haus mit RDA-Anlage)
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Warten Sie? (auf evtl. Rückfragen des Disponenten)
Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - denn nur bei einer böswilligen Alarmierung wird Ihnen die Kommune die Kosten in Rechnung stellen.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.
Retten - durch helfen
- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
- Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
- Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
- Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen! Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen auf dem Boden) löschen.
Retten - durch flüchten
- Fenster im Brandraum schließen
- andere Mitbewohner benachrichtigen
- Türen hinter sich schließen
- Aufzug nicht benutzen
- geordnet und überlegt das Haus verlassen
- am ausgeschilderten Sammelplatz sammeln und auf Vollzähligkeit überprüfen
- zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten
Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind:
- Entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd
- Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
- Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit nassen Tüchern abdichten
- Erst dann, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen
- Machen Sie auf sich aufmerksam indem Sie z. B. telefonieren oder beim (möglicherweise offenem) Fenster rufen und winken
Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase.
Die Feuerwehr hilft Ihnen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln z. B. durch:
- Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum
- durch das Freimachen Ihres Fluchtweges
- Rettung über (Dreh-) Leitern oder die Bereitstellung von Sprungtüchern oder Sprungkissen
Löschen
Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse über das richtige Verhalten im Brandfall und den richtigen Einsatz von Kleinlöschgeräten, z. B. Handfeuerlöscher, können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.
Regeln für die Brandbekämpfung:
- Immer auf die eigene Sicherheit achten!
- Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen!
- Darauf achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!
- Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnutzung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen. Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
- Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr
- Nur dann Löschmittel aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand auch gesehen werden kann
Verhinderung der Brandausbreitung:
- Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen
- Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften!
- Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die Türen zum Treppenhaus
- Klima- und Lüftungsanlagen abstellen
Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes:
- Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen
- Einfahrten und Eingänge öffnen
- Rettungs- und Angriffswege frei machen
- Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten
- Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über die Lage des Brandherdes, vermisste Personen, noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen), besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien), bedrohte Tiere oder besondere Sachwerte
- Feuerwehr einweisen z. B.: Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten)
- Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen!